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Ihre Anwaltskanzlei in Dresden
Seit 1991 bietet die Kanzlei Prof. Willi Vock ihre rechtsberatenden Dienstleistungen in Dresden an. Die Kanzlei kann auf jahrzehntelange Erfahrungen in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren bis hin zu Verfahren vor Bundesgerichten zurückgreifen.
Die Tätigkeitsschwerpunkte der Rechtsanwaltskanzlei sind: Wirtschafts(verwaltungs)recht, Vertragsrecht und Verkehrsrecht
Anspruch auf kostenlose (erste) Kopie von personenbezogenen Akten
Der EuGH hat mit Entscheidung vom 26.10.2023 (C 307/22) klargestellt, dass sich aus Art. 15 Abs. 3 Satz 3 DSGVO ergibt, dass die betroffene Person Anspruch auf Herausgabe einer unentgeltlichen Kopie von personenbezogenen Daten hat. Das betrifft auch die Patientenakte. Die deutsche Regelung des § 630 g Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach der Patient dem Behandelnden die entstandenen Kosten für das Anfertigen der (ersten) Kopie zu erstatten hat, gilt demnach nicht mehr. Diese Norm des § 630 g Abs. 2 Satz 2 BGB widerspricht höherrangigem EU-Recht.
Recht auf Untervermietung
Mit Urteil des BGH vom 27.09.2023 (VIII ZR 88/22) wird die bisherige Auffassung verfestigt, wonach der Mieter seine Wohnung untervermieten darf, solange er „den Gewahrsam an dem Wohnraum nicht vollständig aufgibt“. Das bedeutet, dass der Mieter z. B. noch zumindest einen Schrank in der Wohnung haben müsste, ob als Haupt- oder Nebenwohnsitz, ist dabei nicht relevant.
Verminderter Beweiswert einer AU-Bescheinigung mit deckungsgleicher Frist zur Kündigung
Das BAG sprach mit Urteil vom 13.12.2023 (5 AZR 137/23) der vom Arbeitnehmer vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Lohnfortzahlung einen verminderten Beweiswert zu, wenn die Dauer der auf der AU-Bescheinigung ausgewiesenen Erkrankung deckungsgleich mit der Kündigungsfrist ist. Der Arbeitnehmer trage daher die volle Darlegungs- und Beweislast für eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit.
Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei
Die Kanzlei berät und vertritt (bzw. verteidigt) vor allem in vertrags- und verkehrsrechtlichen Themenfeldern, ob nun z. B. beim Zustandekommen, der Erfüllung oder Abwicklung von Verträgen sowie deren Auflösung (z. B. durch Kündigung oder Rücktritt) oder bei der Regulierung außervertraglicher Rechtsverhältnisse, z. B. Verkehrsunfälle. Mein Spezialgebiet ist dabei die fächerübergreifende Beratung und rechtliche Begleitung, seien es z. B. Kaufverträge, die Produkthaftungsansprüche zur Folge haben können bis hin zu strafrechtlichen Schritten oder umgekehrt die rechtswidrige Inhaftierung bis zur Geltendmachung von Entschädigungs- und Schadenersatzansprüchen.
Wirtschafts(verwaltungs)recht
Hier geht es um die rechtliche Beratung, Begleitung und ggf. gerichtliche Vertretung von Unternehmern, Freiberuflern und gewerblich Tätigen bei Aufnahme ihrer Tätigkeit (Gründung), dem Verbleib am Markt sowie Strategien gegen den behördlichen Ausschluss vom Markt oder strafrechtliche Sanktionen (Strafverfahren). Adressaten der wirtschaftlichen Beratung und Tätigkeit sind kleine und mittlere Unternehmungen, wie z. B. Familienunternehmen oder Ingenieurbüros.
Vertragsrecht
Das wichtigste freiwillige rechtliche Gestaltungsmittel ist der Vertrag in seinen vielfältigen Erscheinungsformen, ob z. B. als Arbeitsvertrag, Architektenvertrag, Bauvertrag, Behandlungsvertrag, Darlehensvertrag, Ehevertrag, Erbvertrag, Franchisevertrag, Grenzfeststellungsvertrag, Handelsvertretervertrag, Immobilienkaufvertrag, Kapitalanlagevertrag, Kaufvertrag, Leasingvertrag, Lizenzvertrag, Maklervertrag, Mietvertrag, Notarvertrag, Onlinevertrag, Pachtvertrag, Reisevertrag, Schulvertrag, Schenkungsvertrag, Teilzahlungsvertrag, Telekommunikationsvertrag, Unterhaltsvertrag, Verbrauchervertrag, Versicherungsvertrag, Werkvertrag, Zeitmietvertrag. Wichtig ist, bereits vor Abschluss eines Vertrages die rechtlichen Konsequenzen inclusive der Möglichkeiten seiner Rückabwicklung fachkundig erläutert zu bekommen, wozu die Kanzlei aufgrund langjähriger Erfahrungen in Wissenschaft und Praxis solide Voraussetzungen bietet.
Unterzeichnen Sie niemals sofort einen Vertrag, denn danach gilt der Grundsatz „pacta sunt servanda” (Verträge sind da, um eingehalten zu werden). Lassen Sie sich daher – wenn möglich – Bedenkzeit gewähren, um den Vertrag sach- und fachkundig überprüfen zu lassen. Stecken vorformulierte Klauseln im Vertrag, gilt eine noch größere Vorsicht.
Verkehrsrecht
Sie werden in sämtlichen Fragen des Verkehrsrechts rechtlich beraten und ggf. vor Gericht vertreten bzw. verteidigt, ob im Verkehrsstrafrecht/-bußgeldrecht (z. B. Einspruch gegen Strafbefehl oder Bußgeldbescheid), im Verkehrsverwaltungsrecht (z. B. Fahrerlaubnisrecht), beim Verkehrsvertragsrecht (z. B. Autokauf) oder beim Verkehrshaftungsrecht (z. B. bei der Geltendmachung von Sach- und/oder Personenschäden aus einem Unfall).
Zudem erfolgt aber auch die juristische Beratung zu anderen Gebieten des Verkehrsrechts, wie z. B. Straßenrecht bis hin zum Straßenausbaubeitragsrecht, dem Luftbeförderungsrecht oder dem Telekommunikationsrecht. Auch mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung haben Sie das freie Rechtsanwaltswahlrecht
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E-Mail: kanzlei@ra-vock.de
Lage der Kanzlei
Die Kanzlei befindet sich in Dresden an der Ostseite des Großen Gartens. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen mit der Buslinie 61 (Haltepunkt Winterbergstraße) oder den Straßenbahnlinien 1 und 2 (Haltepunkt Zwinglistraße), informieren Sie sich bitte auf der Internetseite der Dresdner Verkehrsbetriebe. Bei Anreise mit Pkw sind in unmittelbarer Nähe der Kanzlei Parkmöglichkeiten in ausreichender Anzahl vorhanden.